Technische Dokumentation, Maschinen- & Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit – Der moderne Arbeitsschutz macht sich zum Ziel, die Gesundheitsgefahren zu vermeiden und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung für seine Arbeitnehmer, denn Sicherheit am Arbeitsplatz ist eines der großen Ziele, die in jedem Unternehmen verfolgt werden sollten. Jeder Arbeitnehmer möchte schließlich am Abend gesund nach Hause zurückkehren.

Als modernes Instrument zur Arbeitssicherheit existiert dabei die Gefährdungsbeurteilung, die gegenüber der herkömmlichen Unfallverhütung auch die betrieblichen Belange berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Untersuchung der betriebsspezifischen Belange hat der Gesetzgeber schon seit längerem erkannt und berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung deswegen im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung. Dadurch wird sie für den Arbeitgeber zur Verpflichtung.

Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Verwendung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten regelt in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.

Parallel hierzu wird der Umgang mit Gefahrstoffen im betrieblichen Umfeld in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ geregelt. Beide Verordnungen sind in einer novellierten Form sei 01. Juni 2015 gültig.