Arbeitsschutz und Maschinensicherheit 4.0
Wir beraten und betreuen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß DGUV Vorschrift 2. Unser Ziel ist es, Unfallverhütungsvorschriften nicht nur zu erfüllen, sondern sinnvoll in Ihren Betriebsalltag zu integrieren.
Wir begleiten Sie bei der praktischen Umsetzung:
- Erstellung von Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und BetrSichV.
- Durchführung von Betriebsbegehungen und Sicherheitsaudits.
- Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) zur Unterstützung Ihres Teams.
Beschaffung von Arbeitsmitteln & NIS-2
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen.Neu gedacht: Im Rahmen der NIS-2-Richtlinie (Sicherheit in der Lieferkette) unterstützen wir Sie dabei, schon beim Einkauf darauf zu achten, dass neue Maschinen die notwendigen Sicherheitsstandards mitbringen. Wir prüfen für Sie aus Sicht des Arbeitsschutzes, ob digitale Schnittstellen zu einer Gefahr für Ihre Mitarbeiter werden können.
Wissenstransfer und Unterweisung
Bei Bedarf erstellen wir Ihre Betriebsanweisungen und unterstützen Sie bei Schulungen. Dabei integrieren wir heute auch das Thema „Cyber-Hygiene“: Wir sensibilisieren Ihr Bedienpersonal dafür, wie sich digitale Unachtsamkeit (z. B. unbekannte USB-Sticks an Maschinen) auf die physische Sicherheit der Anlage auswirken kann.
Unsere Leistungen im Detail
Sicherheitstechnische Beurteilung
Arbeitgeber sind verpflichtet darauf zu achten, dass von Arbeitsmitteln keine Gefährdungen ausgehen. Ob eine Maschine den technisch notwendigen Anforderungen entspricht, zeigt sich in einer sicherheitstechnischen Beurteilung
Link für weitere Informationen zur Sicherheitstechnischen Beurteilung
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des modernen Arbeitsschutzes. Sie berücksichtigt betriebliche Belange und zunehmend auch digitale Risiken.
Unser Ansatz zur „Cyber-Safety“:Als Fachkraft für Arbeitssicherheit prüfen wir nicht Ihre Firewalls – das ist Aufgabe der IT. Wir prüfen die Auswirkungen auf den Menschen: Was passiert, wenn eine Maschinensteuerung gehackt wird oder ausfällt? Wir ermitteln, ob Cyber-Angriffe zu physischen Gefahren (z. B. unerwarteter Anlauf, Ausfall von Schutzeinrichtungen) führen können und legen Maßnahmen fest, damit Ihre Mitarbeiter auch im „Worst Case“ geschützt bleiben.
Link für weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung
Laserschutzbeauftragter für technische Laseranwendung
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV und überwacht den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen (z. B. Abgrenzung, Kennzeichnung, Laserschutzbrillen).
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
Hinweis: Bei ausschließlicher Verwendung von Lasern der Klassen 1 und 2 nach DIN EN 60825-1:2008 ist kein Laserschutzbeauftragter erforderlich.
Weitere Informationen zu den Laserklassen finden Sie hier...
LOTO
Lock Out Tag Out (LOTO) betrifft die sichere Abschaltung aller gefahrbringenden Energien. Es ist die „letzte Bastion“ der Sicherheit: Mechanische Wiedereinschaltsperren schützen Ihre Mitarbeiter bei Wartungsarbeiten zuverlässig – völlig unabhängig von Software-Fehlern oder Cyber-Einflüssen.
Link für weitere Informationen zum LOTO-Verfahren
