Technische Dokumentation, Maschinen- & Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz

  • Wie beraten und betreuen Sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß DGUV Vorschrift 2.
  • Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
  • Wir erstellen Ihre Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und allen nachgängigen Verordnungen.
  • Durchführen von Betriebsbegehungen/Sicherheitsaudits und Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen) unterstützen wir Sie und Ihr Team.
  • Bei Bedarf erstellen wir Ihre Betriebsanweisungen und unterstützen Sie bei Schulungen und Unterweisungen - Wir bringen Wissen in Ihr Unternehmen!
  • Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Maschinen und Anlagen.

Im besten Fall geht die Arbeitssicherheit mit der Maschinensicherheit Hand in Hand. Beide haben das Ziel Unfälle zu vermeiden und für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Dass es nicht immer einfach ist, beide Seiten miteinander zu verbinden, liegt auf der Hand.

Unsere Leistungen

Sicherheitstechnische Beurteilung

Arbeitgeber sind verpflichtet, darauf zu achten, dass von Arbeitsmitteln keine Gefährdungen ausgehen können. Ob eine Maschine technisch notwendigen Anforderungen entspricht, zeigt sich in einer sicherheitstechnischen Beurteilung.
Link für weitere Informationen zur Sicherheitstechnischen Beurteilung

Gefährdungsbeurteilung

Als modernes Instrument zur Arbeitssicherheit gilt die Gefährdungsbeurteilung. Sie berücksichtigt, gegenüber der herkömmlichen Unfallverhütung, auch die betrieblichen Belange.
Link für weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Laserschutzbeauftragter für technische Laseranwendung

Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber

  • bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
  • bei der Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
  • bei der Überwachung des sicheren Betriebes von Lasereinrichtungen nach § 5 Satz 1.

Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere

  • die Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • die Mitwirkung bei der Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen durch den Unternehmer, z. B. Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten, Abgrenzung und Kennzeichnung des Laserbereichs, Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Laserschutzbrillen ...
  • Gewährleistung des sicheren Betriebs durch regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen.

Bei ausschließlicher Verwendung von Lasern der Klassen 1 und 2 nach DIN EN 60825-1:2008 ist kein Laserschutzbeauftragter erforderlich.

Weitere Informationen zu den Laserklassen finden Sie hier...

LOTO

Lock Out Tag Out – kurz LOTO genannt – kommt aus den USA und betrifft die sichere Abschaltung aller Gefahr bringender Energien. Dabei geht es um Wiedereinschaltsperren, wenn z. B. Wartungsarbeiten an Maschinen durchgeführt werden.
Link für weitere Informationen zum LOTO-Verfahren