Technische Dokumentation, Maschinen- & Arbeitssicherheit

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit der AGB

Die Leistungen von Technische Dokumentation Wörtz – nachfolgend Auftragnehmer genannt – erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Grundsätzlich, sofern nicht anders vereinbart, gelten die im BGB für Werkverträge festgelegten Bestimmungen.

Wichtige Hinweise in eigener Sache

Die Technische Dokumentation Wörtz weist darauf hin, dass sie weder Personaldienstleistern, Personalvermittlern, Zeitarbeitsfirmen oder sonstigen Dritten die Erlaubnis erteilt hat, ihre Daten zu nutzen und sich damit in ihrem Namen ohne ihr Wissen zu bewerben, noch dass ein Vertragsverhältnis besteht.

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist nicht berechtigt, Ihnen als Auftraggeber Leistungen des Auftragnehmers in Rechnung zu stellen, da der Auftragnehmer dort nicht versichert ist.

Leistungen des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die branchenübergreifende Beratung und Koordination des Konformitätsbewertungsverfahrens zur CE-Kennzeichnung sowie die Erstellung der zugehörigen Dokumentation.

Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Der Leistung geht ein Angebot des Auftragnehmers voraus. Der Leistungserbringer ist in der Bestimmung der Einsatzzeiten, des Einsatzortes und des Umfangs der Projektaufgaben frei. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anfragen und Aufgabenpakete abzulehnen.

Informationen zur Preisermittlung

Für Honorarleistungen gilt der individuell vereinbarte Stundensatz bzw. Pauschalpreis. Für Reisekosten, die im Rahmen der Projektbearbeitung anfallen, gilt der vereinbarte Stundensatz.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach Freigabe durch den Auftraggeber jeweils zum Monatsende. Bei einer Projektlaufzeit von weniger als einem Monat erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Freigabe der Leistung durch den Auftraggeber.

Maßgebend für die Ausführung des Auftrages sind die vom Auftraggeber übergebenen Projektunterlagen mit dem Stand des Übergabedatums. Nach diesen richtet sich auch der Fertigstellungstermin. Werden die Projektunterlagen zwischenzeitlich vom Auftraggeber geändert und sind diese Änderungen in die Projektarbeit des Auftragnehmers einzuarbeiten, wird der vereinbarte Fertigstellungstermin unwirksam. Der Auftraggeber hat diese Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber nach dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.

Vergütung und Zahlung

Die Abrechnung erfolgt monatlich rückwirkend nach Aufwand. Die erbrachten Leistungen bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Der Auftraggeber ist nicht zum Abzug von Skonto berechtigt.

Stunden, die über die in der Vereinbarung festgelegten Stunden hinausgehen, werden nach Freigabe durch den Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung aktiv und bestmöglich zu unterstützen. Insbesondere stellt er dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich die aus Sicht des Auftragnehmers für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie die geforderten Inhalte und Inhaltselemente in einer zur unmittelbaren Nutzung geeigneten Form zur Verfügung.

Darüber hinaus hat er dem Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen während der Vertragsdurchführung Zugang zu den vertragsgegenständlichen Systemen und Anlagen, ggf. Hard- und Software, zu gewähren und deren Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Der Auftraggeber benennt jeweils eine für die Aufgabe zuständige und verantwortliche Person, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechpartner zur Verfügung steht und berechtigt ist, für den jeweiligen Vertragspartner verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen des anderen Vertragspartners entgegenzunehmen. 

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen entsprechend und angemessen oder der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer ein Dokument zur Korrektur. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere auf Ersatz von Mehraufwendungen und das Recht zur Vertragsauflösung, bleiben unberührt.

Lieferbedingungen und Verzug

Angegebene Liefer-/Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ist die Nichteinhaltung derartiger verbindlicher Vertragsfristen auf höhere Gewalt oder auf vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Streik, Aufruhr, Krieg, unverschuldeter Ausfall technischer Systeme, Störungen des Internets, Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen oder unverschuldete Probleme mit Produkten oder Leistungen Dritter oder auf unterlassene Mitwirkungshandlungen oder Änderungswünsche des Auftraggebers zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.

Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen, wie z. B. des DSGVO beachten und anwenden.

Genauere Angaben zum Datenschutz sind des Weiteren auch der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers auf dessen Webseite zu entnehmen.

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Soweit es für die Auftragsabwicklung erforderlich ist, kann der Auftragnehmer die vorgenannten Daten auch an verbundene Unternehmen und/oder mit der Auftragsabwicklung beauftragte Drittunternehmen (z.B. für Druck, Lektorat und Übersetzung) übermitteln. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit dieser Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung einverstanden.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die veröffentlichten Daten auch in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, zu Informationszwecken verwendet werden, soweit ein Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag besteht.

Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten für den Auftraggeber nur im Rahmen des Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) im vereinbarten Umfang bzw. nach Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten und nutzen. Eine Nutzung für andere Zwecke - auch für eigene Zwecke des Auftragnehmers - ist unzulässig. Die verwendeten Daten sind von anderen Datenbeständen getrennt zu halten. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht angefertigt. 

Der Auftragnehmer beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung und gewährleistet die gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere die interne und externe Zugriffskontrolle auf die erfassten Datenbestände.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten durch geeignete organisatorische Maßnahmen im Rahmen des technisch Möglichen vor unbefugter Verarbeitung geschützt werden, dass der Zugang zu den Datenverarbeitungsanlagen durch geeignete Schließtechnik und Berechtigungsvergabe auf den notwendigen Personenkreis beschränkt wird und dass durch den Einsatz geeigneter technischer Sicherheitssysteme nach den anerkannten Regeln der Technik ein unbefugter Zugriff von außen nicht möglich ist.

Geheimhaltung und Veröffentlichung

Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen bewahren. Vertrauliche Informationen sind solche, die vom Informationsgeber ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, und solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Übermittlung eindeutig ergibt.

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen. Dieses Recht bleibt über die Beendigung des Vertrags und der Zusammenarbeit hinaus auf unbestimmte Zeit bestehen. Der Auftragnehmer darf das Logo (Wort und/oder Bildmarke) des Auftraggebers zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf ihn hinweisen. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung schriftlich widersprechen.

Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer übernimmt lediglich eine beratende und unterstützende Funktion im Rahmen einer Technischen Dienstleistung. Die Validierung der erstellten Dokumentation muss durch den Auftraggeber erfolgen. Jegliche Haftung oder Schadenersatz für entstandene Fehler, auch gegenüber Dritten, ist ausgeschlossen.

Soweit der Auftraggeber selbst andere Leistungsträger mit Aufgaben betraut, die zur geschuldeten Leistung des Auftragnehmers gehören, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität dieser Leistungen und dafür, dass der Dritte bei seinen eigenen Leistungen auf Vorarbeiten des Auftragnehmers aufbauen kann. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, diese Dienstleister zu unterstützen.

Einsatz von Dritten/Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Zustimmung des Auftraggebers Dritte bzw. Subunternehmer mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Sie unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers.

Eigentumsvorbehalt, Rechte am geistigen Eigentum

Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.

Gerichtsstand

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch bei Vertragsverhältnissen mit ausländischen Auftraggebern.

AGB-Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 01.01.2023